Prüfpflicht


Prüfpflichtig sind alle gewerblichen und öffentlichen Gebäude mit zentraler Trinkwassererwärmung (Großanlagen), deren Trinkwasserbehälter > 400 l


oder


mehr als 3l Trinkwasser vom Ausgang des Trinkwasserbehälters bis zu der am weitesten entferntesten Entnahmestelle von diesem beinhalten und über Einrichtungen verfügen in denen Wasser vernebelt (Aerosol) wird, z.B. Duschen. Die Zirkulation wird nicht mitberechnet.




Quelle: DVGW 3 Liter Regel


Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach der TrinkwV nicht prüfpflichtig.


Gewerbliche Gebäude (Mietshäuser) sind alle 3 Jahre und öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Kitas, Hotels, Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheime, Sportstätten, Campingplätze, Ferienwohnungen) sind jährlich zu beproben.



UsI* = Unternehmer oder sonstiger Inhaber / Hausverwaltung

UBA* = Umweltbundesamt

KBE* = Kolonie bildende Einheiten / Koloniezahl

DVGW* = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

VDI* = Verein Deutscher Ingenieure

QM* = Qualität Management

a.a.R.d.T.* = allgemein anerkannte Regel der Technik

 

Kontakt:


Wilfried Lempee

Alte Dorfstr.51

32694 Dörentrup

 

Fon:

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