| PrüfpflichtPrüfpflichtig sind alle gewerblichen und öffentlichen Gebäude mit zentraler Trinkwassererwärmung (Großanlagen), deren Trinkwasserbehälter > 400 l oder mehr als 3l Trinkwasser vom Ausgang des Trinkwasserbehälters bis zu der am weitesten entferntesten Entnahmestelle von diesem beinhalten und über Einrichtungen verfügen in denen Wasser vernebelt (Aerosol) wird, z.B. Duschen. Die Zirkulation wird nicht mitberechnet. Quelle: DVGW 3 Liter Regel Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach der TrinkwV nicht prüfpflichtig. Gewerbliche Gebäude (Mietshäuser) sind alle 3 Jahre und öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Kitas, Hotels, Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheime, Sportstätten, Campingplätze, Ferienwohnungen) sind jährlich zu beproben. UsI* = Unternehmer oder sonstiger Inhaber / Hausverwaltung UBA* = Umweltbundesamt KBE* = Kolonie bildende Einheiten / Koloniezahl DVGW* = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches VDI* = Verein Deutscher Ingenieure QM* = Qualität Management a.a.R.d.T.* = allgemein anerkannte Regel der Technik |
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